Kundeninformation - Formular für die Anzeige der Nutzung von Systemen zum algorithmischen Handel

    Sehr geehrte Handelsteilnehmer,

    gemäß der EEX Börsenordnung und der Technischen Durchführungsbestimmungen sind Handelsteilnehmer verpflichtet, die Nutzung von Systemen zum algorithmischen Handel an die EEX zu melden. Bitte füllen Sie das EEX-Formular „T11 – Anzeige über die Anbindung eines Systems zum algorithmischen Handel an die Handelssysteme der EEX“ aus, falls Sie gegenwärtig Systeme zum algorithmischen Handel an der EEX nutzen oder diese zukünftig nutzen möchten. Dieses Formular finden Sie auf unserer Internetseite:

    https://www.eex.com/de/zugang/zulassung

    Die Verpflichtung, der EEX die Nutzung bzw. die beabsichtigte Nutzung eines Systems zum algorithmischen Handel anzuzeigen, betrifft nur die Systeme, die nicht von der EEX vertrieben werden, die keine Standardsysteme darstellen oder die der EEX nicht bekannt sind. Deshalb brauchen Handelsteilnehmer der EEX ihre Nutzung oder beabsichtigte Nutzung des T7 GUI, des EEX TT Screen mit maximal aktivierter Iceberg-Order-Funktion oder des Trayport®Trading GatewaySM via EEX Global Vision PortalSM mit maximal aktivierter Iceberg-Order-Funktion nicht anzuzeigen. Jedoch muss der EEX jede bereits vollzogene oder beabsichtigte Änderung an der Standardkonfiguration eines Systems zum algorithmischen Handel unter Nutzung des oben genannten Formulars angezeigt werden, unabhängig davon welches System genutzt wird.

    Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch unter +49 341 2156-466 zur Verfügung.