Market Making und anderer Market Support

    EEX AG bietet interessierten direkten und indirekten Handelsteilnehmern an, die Entwicklung der EEX- Märkte durch Market Support-Agreements zu unterstützen.

    Market Maker und Liquidity Provider

    Market Maker und Liquidity Provider müssen nach definierten Parametern wie Auftragsbuchpräsenz und maximale Spreads über einen festgelegten Zeitraum im jeweiligen Auftragsbuch der EEX quotieren, um ein entsprechendes Entgelt zu erhalten.

    Neben dem Abschluss einer Market Making/Liquidity Provision-Vereinbarung ist die Zulassung als Market Maker/Liquidity Provider durch die Börsengeschäftsführung erforderlich.

    Volume Provider

    Volume Provider müssen definierte Volumenschwellen beim Handel an der EEX erreichen, um ein entsprechendes Entgelt zu erhalten. Um Volume Provider zu werden, müssen Teilnehmer ein Volume Provision Agreement abschließen.

    Sonstige Market Supporter

    Sonstige Market Supporter müssen definierte Unterstützungsleistungen erbringen als Gegenleistung für ein entsprechendes Entgelt.

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    2023-06-26 Mandatory Market Making Spreads Del. Regulation 2017 583 and § 33 Abs. 1 S. 3 BörsO Documents Market Making zip (29 KB)
    2023-06-26 Mandatory Market Making Spreads Del. Regulation 2017 583 and § 33 Abs. 1 S. 3 BörsO – History Trading Market Making zip (31 KB)