Warum Agrarderivate an der EEX handeln?
- Zugang zu einer breiten Palette von Commodity-Produkten
- Absicherung von Preisänderungsrisiken in den Agrarmärkten
- Finanzielle Abwicklung auf der Basis zuverlässiger Referenzpreise
- Sichere und zuverlässige Clearing- und Abwicklungsprozesse der European Commodity Clearing (ECC)
- Führender Terminmarkt für Kartoffeln und Milchprodukte in Europa
Marktpreisindizes als Preisbasis am Kartoffelmarkt
Bei der Indexberechnung werden anerkannte Preisfeststellungen in Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden verwendet und zu einem ungewichteten Mittelwert für eine Dezitonne (100 Kilogramm) verdichtet – dem „European Processing Potato Index“. Die Korrelation zwischen diesen Notierungen liegt historisch betrachtet zwischen 96 und 99 Prozent. Damit reflektiert der Index den Marktpreis für Veredelungskartoffeln zur Fritten-Herstellung im europäischen Wirtschaftsraum.
Die Preisbasis bestimmt sich bis auf Weiteres anhand der nachfolgend aufgeführten Parameter:
- Veredelungskartoffeln zur Herstellung von Pommes Frites
- Knollengröße: 40mm +
- Sortenkorb: Fontane, Agria sowie preislich und verarbeitungstechnisch vergleichbare Sorten
Futures-Positionen, die nach dem letzten Handelstag noch offen sind, werden gegen den Schlussabrechnungspreis bar abgerechnet. Dieser entspricht dem jeweiligen Marktpreisindex.
Finanzielle Erfüllung
Kartoffel-Futures werden bei Fälligkeit bar abgerechnet (Cash Settlement). Bei der finanziellen Erfüllung finden Referenzpreise Verwendung, die den Wert der tatsächlich gehandelten Waren (Kassapreis) repräsentieren. Bei allen Futures-Kontrakten werden Marktpreisindizes herangezogen, die den Marktpreis reflektieren, und damit die Transparenz des Marktes erhöhen.
Kontraktspezifikationen*
Futures auf Kartoffeln (EEX European Processing Potato Futures) | |
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Produkt-ID | FAPP |
Produkt-ISIN | DE000A13RUL7 |
Basiswert | European Processing Potato Index |
Kontraktgröße/Notierung | 25 metrische Tonnen |
Denominierung | EUR |
Preisermittlung und minimale Preisveränderung | Preisermittlung in EUR je 100 kg, minimale Preisveränderung beträgt 0,1 EUR je 100 kg |
Fälligkeiten | Die nächsten drei Fälligkeitsmonate aus dem Zyklus April, Juni und November sowie der darauf folgende Fälligkeitsmonat April |
Handelszeiten | Trade Registration: 09:50 - 16:00 Uhr (MEZ); letzter Handelstag bis 16:00 Uhr MEZ |
Letzter Handelstag |
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Erfüllung | Barausgleich, Differenz zwischen dem Schlussabrechnungspreis und dem Abrechnungspreis des Börsenvortages |
Schlussabrechnungspreis | Stand des jeweils maßgeblichen Index am Börsentag nach dem letzten Handelstag 9:30 Uhr MEZ |
*Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument rein informativen Charakter besitzt und rechtlich nicht verbindlich ist. Die rechtlich bindenden Kontraktspezifikationen finden Sie auf der EEX-Website unter Handel > Verordnungen und Regelwerke.