EEX Pressemitteilung - Börsenrat begrüßt Brexit-Vorbereitungen der EEX

    Am Mittwoch, den 13. März 2019, fand in Lausanne die erste Sitzung des Börsenrats der European Energy Exchange (EEX) in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Dr. Michael Redanz, Geschäftsführer der EWE Trading GmbH, statt. Während der Sitzung erörterte der Börsenrat eine Reihe von Themen einschließlich der Vorbereitungen der Börse im Hinblick auf einen möglichen Brexit, der Anforderungen an Vorhandels-Transparenz sowie der schrittweisen Einstellung von Terminkontrakten im Phelix DE/AT Portfolio.

    Der Börsenrat begrüßte die Nachricht, dass die EEX durch die britische Financial Conduct Authority (FCA) den Status einer Recognised Overseas Investment Exchange (ROIE) erhalten hat. Der seit dem 21. Februar 2019 geltende ROIE-Status stellt sicher, dass die Börse unabhängig von den Konsequenzen eines Brexits weiterhin im Vereinigten Königreich operieren kann. Darüber hinaus begrüßte der Börsenrat die Bestätigung, dass das Clearinghaus der EEX, die European Commodity Clearing (ECC), vom Temporary Recognition Regime der Bank of England (BoE) profitiert. Damit kann die ECC im Fall eines „No-Deal-Szenarios“ auch weiterhin für bis zu drei Jahre Clearing- Dienstleistungen im Vereinigten Königreich anbieten. Zusätzlich zu diesen Vorkehrungen begleitet die EEX die Brexit-Vorsorgepläne ihrer Handelsteilnehmer, beispielsweise zu eventuellen Drittstaaten-Anforderungen im Rahmen von MiFID II oder Auswirkungen für Teilnehmer im Emissionshandel, wie dem Verlust des Registerkontos für Kunden aus dem Vereinigten Königreich.

    Weiterhin begrüßte der Börsenrat die Pläne der EEX zur Erfüllung der Vorhandels Transparenzanforderungen für außerbörslich vorarrangierte und anschließend an der EEX registrierte Geschäfte (sogenannte „pre-arranged trades“), welche nicht von einer Ausnahme profitieren können. Nach Art. 8 MiFIR, wie durch ESMA konkretisiert, sind Handelsplattformen verpflichtet, aktuelle Kauf- und Verkaufspreise für Finanzinstrumente, einschließlich pre-arranged trades, kontinuierlich zu veröffentlichen. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sowie zur Steigerung der Transparenz dieser pre-arranged trades hat die EEX eine technische Lösung entwickelt, die sicherstellen soll, dass die Börse vorbereitet ist, sobald die endgültigen Details zur Umsetzung durch ESMA bekanntgegeben werden. Für die rechtliche Umsetzung dieser Lösung hat der Börsenrat eine Reihe von Änderungen der EEX Trade Registration-Regeln verabschiedet, wiederholt aber auch seine Bedenken im Hinblick auf die Vorhandels-Transparenzanforderungen zur Trade Registration. Die Mitglieder des Börsenrats sind der Ansicht, dass diese Anforderungen für die Commodity-Märkte immer noch unzureichend sowie kontraproduktiv sind.

    Schließlich erörterte der Börsenrat die schrittweise Einstellung der Kontrakte im Phelix DE/AT Produktportfolio. Nach der Einführung der Stromfutures für die Marktgebiete Deutschland (Phelix-DE) und Österreich (Phelix-AT) im Jahr 2017 hat sich die Liquidität annähernd vollständig von den alten Phelix-DE/AT Kontrakten in die neuen Phelix-DE und Phelix-AT-Kontrakte verschoben. Parallel zu dieser Verschiebung der Liquidität sinkt das verbleibende Open Interest im Phelix-DE/AT Produktportfolio kontinuierlich. Um das Angebot der Phelix-DE and Phelix-AT-Produkte weiter zu stärken behält sich die Börsengeschäftsführung vor, Kontrakte des Phelix-DE/AT Produktangebots schrittweise aus dem Handel zu nehmen, wenn diese kein Open Interest mehr aufweisen.

    Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Er besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die die verschiedenen Interessenverbände und Wirtschaftskreise angemessen repräsentieren: Neben den Handelsteilnehmern mit 19 gewählten Mitgliedern aus fünf verschiedenen Wahlgruppen gehören vier Verbandsvertreter sowie ein Vertreter der Energiewissenschaft dem Börsenrat an. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.

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