Börsengeschäfte nicht vom §24 EnSiG betroffen
An der Börse abgeschlossene Geschäfte sind nicht vom Preisanpassungsrecht nach §24 des aktuell in Deutschland diskutierten Entwurfs für das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) betroffen. Hierfür sind der nach dem Börsengesetz amtliche Status von Börsenpreisen und der anonyme Abwicklung der Geschäfte über die ECC maßgeblich.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Anhang.