
EEX Exchange
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Die EEX als Börse
Die EEX ist eine Börse nach deutschem Börsengesetz und ein geregelter Markt im Sinne der MiFID. Die EEX verfügt über vier Börsenorgane: ren Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, die Handelsüberwachungsstelle und der Sanktionsausschuss.
Auf Grundlage des deutschen Börsengesetzes hat sich die EEX ein Regelwerk gegeben, das für sie und alle Marktteilnehmer verbindlich ist. Dieses Regelwerk umfasst die Börsenordnung, die Handelsbedingungen, die Kontraktspezifkationen, die Zulassungsordnung sowie den Code of Conduct.
Liquidität, Transparenz und Fairness bei der Preisbildung kennzeichnen die EEX und sind die Grundlage für das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Börsenhandel. Dies sicherzustellen, ist die zentrale Aufgabe der EEX und ihrer Börsenorgane.
Börsenorgane
Börsenrat
Die Börsenratsmitglieder werden aus dem Kreis der Börsenteilnehmer (zum Handel an der EEX zugelassene Unternehmen) gewählt und vertreten deren Interessen. Dem Börsenrat obliegen drei Aufgabenfelder: Rechtsetzung, Überwachung der Geschäftsführung und Personalkompetenz.
| Michael Bonde | Dominique Both |
| Jan Brübach | Marco Centofanti |
| Paul Dawson | Torsten Frank |
| Stela Gerova | Peter Gyurovszky |
| Feridoun Kademi | Manfred Knabl |
| Edgar Lange | Cedric Le Tallec |
| Igal Madar | Thomas Nilsson |
| Tim Pirnay | David Poupě |
| Ben Preston | Dr. Marco Saalfrank |
| Giacomo Schiro | Stefan Sewckow |
| Vincent van Lith | Dominic Vincent Ursino |
| Dr. Bernhard Walter | Dr. Jens Wimschulte |
Für alle Fragen zur Wahl und zu den aktuell zu besetzenden Stellen im Börsenrat wenden Sie sich bitte an boards_and_committees@eex.com.
Börsengeschäftsführung
Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat bestellt. Sie leitet die Geschäfte der Börse in eigener Verantwortung. Die Leitungsfunktion wird durch Mitwirkungserfordernisse von Börsenrat und Börsenaufsicht begrenzt. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der der Börse übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden.
Die folgenden Personen sind Mitglieder der Börsengeschäftsführung:
Timothy Neil Greenwood
Steffen Köhler
Wolfgang von Rintelen
Handelsüberwachungsstelle (HÜSt)
Der Leiter der Handelsüberwachungsstelle wird vom Börsenrat bestellt.
Die Handelsüberwachungsstelle
- stellt sicher, dass alle Handelsabläufe und die Preisermittlung fair und manipulationsfrei erfolgen,
- erfasst täglich alle Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung, zur Auswertung und für die notwendigen Ermittlungen,
- kann durch die Börsengeschäftsführung mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragt werden,
- führt auf eigene Initiative oder auf Weisung der Börsenaufsichtsbehörde Sonderuntersuchungen durch,
- erstattet regelmäßig oder anlassbezogen Bericht gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsengeschäftsführung,
- informiert den Börsenrat in seinen Sitzungen über ihre Tätigkeit,
- unterstützt diverse nationale, europäische und internationale Behörden, insbesondere in den Bereichen Börsen- und Finanzmarktaufsicht, Energieregulierung sowie Wettbewerbsaufsicht.
Die Handelsüberwachungsstelle unterliegt nur den Weisungen der Börsenaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.
Sanktionsausschuss
Die Mitglieder des Sanktionsausschusses werden vom Börsenrat bestellt. Der Sanktionsausschuss der EEX besteht derzeit aus einer Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die weder Angehörige anderer Börsenorgane noch Bedienstete der Börsenaufsichtsbehörde sind, sowie insgesamt fünf beisitzenden Mitgliedern. Der Sanktionssauschuss wird auf Antrag der Börsengeschäftsführung oder der Börsenaufsichtsbehörde tätig und ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Der Sanktionsausschuss kann einen Handelsteilnehmer mit Verweis, mit Ordnungsgeld bis zu einer Million Euro oder mit Ausschluss von der Börse belegen, wenn dieser gegen börsenrechtliche Ordnungsvorschriften verstößt.
Die folgenden Personen sind Mitglieder des Sanktionsausschusses:
Vorsitzende des Sanktionsausschusses:
Jutta Klingspor
Stellvertretender Vorsitzender des Sanktionsausschusses:
Friedrich Schmitt
Beisitzer des Sanktionsausschusses:
Pierre Chevalier
Johannes Koliopoulos
Edgar Lange
Tim Pirnay
Dr. Bernhard Walter
Börsenaufsichtsbehörde
Aufsicht nach dem Börsengesetz
Die Börsenaufsichtsbehörde der EEX ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Nach dem Börsengesetz ist das Ministerium für die Rechtsaufsicht über die Börse und ihrer Organe sowie für die Marktaufsicht über die Börsenteilnehmer zuständig.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Börsenaufsicht gehören:
- Aufsicht über die Börse, insbesondere über den Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, den Sanktionsausschuss und die Handelsüberwachungsstelle (Börsenorgane) sowie den Börsenträger
- Überwachung der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle der Börse sowie die Untersuchung von Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften und Anordnungen
- Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse sowie die ordnungsmäßige Erfüllung der Börsengeschäfte
- Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren und im börsenpolitischen Bereich
Kontakt
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Börsenaufsichtsbehörde
Besucheranschrift:
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Postanschrift:
01073 Dresden
E-Mail: boersenaufsicht@smwa.sachsen.de
Weiterführende Informationen
Börsenaufsicht im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: www.smwa.sachsen.de
Börsenaufsichtsbehörden der Länder: www.boersenaufsicht.de
Börsengesetz: BörsG Ausfertigungsdatum: 16.07.2007