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    Die EEX als Börse 

    Die EEX ist eine Börse nach deutschem Börsengesetz und ein geregelter Markt im Sinne der MiFID. Die EEX verfügt über vier Börsenorgane: ren Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, die Handelsüberwachungsstelle und der Sanktionsausschuss.  

    Auf Grundlage des deutschen Börsengesetzes hat sich die EEX ein Regelwerk gegeben, das für sie und alle Marktteilnehmer verbindlich ist. Dieses Regelwerk umfasst die Börsenordnung, die Handelsbedingungen, die Kontraktspezifkationen, die Zulassungsordnung sowie den Code of Conduct. 

    Liquidität, Transparenz und Fairness bei der Preisbildung kennzeichnen die EEX und sind die Grundlage für das Vertrauen der Marktteilnehmer in den Börsenhandel. Dies sicherzustellen, ist die zentrale Aufgabe der EEX und ihrer Börsenorgane. 

    Börsenorgane

    Die Börsenratsmitglieder werden aus dem Kreis der Börsenteilnehmer (zum Handel an der EEX zugelassene Unternehmen) gewählt und vertreten deren Interessen. Dem Börsenrat obliegen drei Aufgabenfelder: Rechtsetzung, Überwachung der Geschäftsführung und Personalkompetenz. 

    Michael Bonde Dominique Both
    Jan Brübach Marco Centofanti
    Paul Dawson Torsten Frank
    Stela Gerova Peter Gyurovszky
    Feridoun Kademi Manfred Knabl
    Edgar Lange Cedric Le Tallec
    Igal Madar Thomas Nilsson
    Tim Pirnay David Poupě
    Ben Preston Dr. Marco Saalfrank
    Giacomo Schiro Stefan Sewckow
    Vincent van Lith Dominic Vincent Ursino
    Dr. Bernhard Walter Dr. Jens Wimschulte

    Für alle Fragen zur Wahl und zu den aktuell zu besetzenden Stellen im Börsenrat wenden Sie sich bitte an boards_and_committees@eex.com

    Die Börsengeschäftsführung wird vom Börsenrat bestellt. Sie leitet die Geschäfte der Börse in eigener Verantwortung. Die Leitungsfunktion wird durch Mitwirkungserfordernisse von Börsenrat und Börsenaufsicht begrenzt. Die Börsengeschäftsführung ist als Leitungsorgan mit der Wahrnehmung der der Börse übertragenen öffentlichen Verwaltung betraut. Sie stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Satzungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden.

    Die folgenden Personen sind Mitglieder der Börsengeschäftsführung:

    Timothy Neil Greenwood
    Steffen Köhler
    Wolfgang von Rintelen

    Der Leiter der Handelsüberwachungsstelle wird vom Börsenrat bestellt.

    Die Handelsüberwachungsstelle

    • stellt sicher, dass alle Handelsabläufe und die Preisermittlung fair und manipulationsfrei erfolgen,
    • erfasst täglich alle Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung, zur Auswertung und für die notwendigen Ermittlungen,
    • kann durch die Börsengeschäftsführung mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragt werden,
    • führt auf eigene Initiative oder auf Weisung der Börsenaufsichtsbehörde Sonderuntersuchungen durch,
    • erstattet regelmäßig oder anlassbezogen Bericht gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsengeschäftsführung,
    • informiert den Börsenrat in seinen Sitzungen über ihre Tätigkeit,
    • unterstützt diverse nationale, europäische und internationale Behörden, insbesondere in den Bereichen Börsen- und Finanzmarktaufsicht, Energieregulierung sowie Wettbewerbsaufsicht.

    Die Handelsüberwachungsstelle unterliegt nur den Weisungen der Börsenaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz.

    Die Mitglieder des Sanktionsausschusses werden vom Börsenrat bestellt. Der Sanktionsausschuss der EEX besteht derzeit aus einer Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die weder Angehörige anderer Börsenorgane noch Bedienstete der Börsenaufsichtsbehörde sind, sowie insgesamt fünf beisitzenden Mitgliedern. Der Sanktionssauschuss wird auf Antrag der Börsengeschäftsführung oder der Börsenaufsichtsbehörde tätig und ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Der Sanktionsausschuss kann einen Handelsteilnehmer mit Verweis, mit Ordnungsgeld bis zu einer Million Euro oder mit Ausschluss von der Börse belegen, wenn dieser gegen börsenrechtliche Ordnungsvorschriften verstößt.

    Die folgenden Personen sind Mitglieder des Sanktionsausschusses:

    Vorsitzende des Sanktionsausschusses:
    Jutta Klingspor

    Stellvertretender Vorsitzender des Sanktionsausschusses:
    Friedrich Schmitt

    Beisitzer des Sanktionsausschusses:
    Pierre Chevalier
    Johannes Koliopoulos
    Edgar Lange
    Tim Pirnay
    Dr. Bernhard Walter


    Börsenaufsichtsbehörde

    Die Börsenaufsichtsbehörde der EEX ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Nach dem Börsengesetz ist das Ministerium für die Rechtsaufsicht über die Börse und ihrer Organe sowie für die Marktaufsicht über die Börsenteilnehmer zuständig. 

    Zu den wichtigsten Aufgaben der Börsenaufsicht gehören:

    • Aufsicht über die Börse, insbesondere über den Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, den Sanktionsausschuss und die Handelsüberwachungsstelle (Börsenorgane) sowie den Börsenträger
    • Überwachung der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle der Börse sowie die Untersuchung von Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften und Anordnungen
    • Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse sowie die ordnungsmäßige Erfüllung der Börsengeschäfte
    • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren und im börsenpolitischen Bereich

     

    Kontakt
    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
    Börsenaufsichtsbehörde

    Besucheranschrift:
    Wilhelm-Buck-Str. 2
    01097 Dresden

    Postanschrift:
    01073 Dresden
    E-Mail: boersenaufsicht@smwa.sachsen.de


    Weiterführende Informationen
    Börsenaufsicht im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: www.smwa.sachsen.de
    Börsenaufsichtsbehörden der Länder: www.boersenaufsicht.de
    Börsengesetz: BörsG Ausfertigungsdatum: 16.07.2007