Die EEX als Börse 

    Liquidität, Transparenz und Fairness bei der Preisbildung kennzeichnen die EEX und schaffen das Vertrauen der Marktteilnehmer in diese Börse. Dies sicherzustellen, ist die zentrale Aufgabe der EEX und ihrer Börsenorgane. 

    Die EEX ist eine Börse nach deutschem Börsengesetz und ein geregelter Markt im Sinne der MiFID. Die EEX hat als Börsenorgane den Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, die Handelsüberwachungsstelle und den Sanktionsausschuss. 

    Auf Grundlage des deutschen Börsengesetzes hat sich die EEX ein Regelwerk gegeben, das für sie und alle Marktteilnehmer verbindlich ist. Dieses Regelwerk umfasst die Börsenordnung, die Handelsbedingungen, die Kontraktspezifkationen, die Zulassungsordnung sowie den Code of Conduct.

    Der Börsenrat ist neben der Börsengeschäftsführung, dem Sanktionsausschuss und der Handelsüberwachungsstelle eines der vier Börsenorgane. Als solches obliegen ihm drei Aufgabenfelder: Rechtsetzung, Überwachung der Geschäftsführung und Personalkompetenz.

    Michael Bonde Dominique Both
    Jan Brübach Marco Centofanti
    Paul Dawson Torsten Frank
    Stela Gerova Feridoun Kademi
    Manfred Knabl Edgar Lange
    Cedric Le Tallec Vincent van Lith
    Igal Madar Thomas Nilsson
    Tim Pirnay David Poupě
    Dr. Marco Saalfrank Giacomo Schiro
    Stefan Sewckow Adrian Simionescu
    Dominic Vincent Ursino Dr. Bernhard Walter
    Dr. Jens Wimschulte  

    Für alle Fragen zur Wahl und zu den aktuell zu besetzenden Stellen wenden Sie sich bitte an boards_and_committees@eex.com.

    Die Börsengeschäftsführung leitet die Geschäfte der Börse in eigener Verantwortung. Die Leitungsfunktion wird durch Mitwirkungserfordernisse von Börsenrat und Börsenaufsicht begrenzt. Die Funktion entspricht mit gewissen Besonderheiten dem aktienrechtlichen Vorstand.

    Timothy Neil Greenwood
    Steffen Köhler
    Wolfgang von Rintelen

    Die Entscheidung, welche Produkte an der Börse eingeführt werden, obliegt beispielsweise der Börsengeschäftsführung; die Verabschiedung der Kontraktspezifikationen hingegen dem Börsenrat, § 12 BörsG. Die Börsengeschäftsführung verfügt über Weisungsrechte gegenüber den Börsenteilnehmern und der Handelsüberwachungsstelle.

    Jeweils aus eigenem Recht ist dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, in § 2 Abs. 2 der Börsenordnung, die Befugnis eingeräumt worden, gegenüber dem Träger der Börse die für den Betrieb der EEX erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Mittel einzufordern.

    Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges und unabhängiges Börsenorgan nach Börsengesetz, das nur den Weisungen der Börsenaufsichtsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr untersteht.

    Aufgaben der HÜSt

    Die HÜSt

    • stellt sicher, dass alle Handelsabläufe und die Preisermittlung fair und manipulationsfrei erfolgen,
    • erfasst täglich alle Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung, zur Auswertung und für die notwendigen Ermittlungen,
    • kann durch die Börsengeschäftsführung mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragt werden,
    • führt auf eigene Initiative oder auf Weisung der Börsenaufsichtsbehörde Sonderuntersuchungen durch,
    • erstattet regelmäßig oder anlassbezogen Bericht gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde und der Börsengeschäftsführung,
    • informiert den Börsenrat in seinen Sitzungen über ihre Tätigkeit,
    • unterstützt diverse nationale, europäische und internationale Behörden, insbesondere in den Bereichen Börsen- und Finanzmarktaufsicht, Energieregulierung sowie Wettbewerbsaufsicht.

    Aufsicht nach dem Börsengesetz

    Die Börsenaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ist nach dem Börsengesetz für die Rechtsaufsicht über die Börse und ihrer Organe und die Marktaufsicht über die Börsenteilnehmer zuständig.

    Zu den wichtigsten Aufgaben der Börsenaufsicht gehören:

    • Aufsicht über die Börse, insbesondere über den Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, den Sanktionsausschuss und die Handelsüberwachungsstelle (Börsenorgane) sowie den Börsenträger
    • Überwachung der zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Handelsüberwachungsstelle der Börse sowie die Untersuchung von Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften und Anordnungen
    • Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen, die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse sowie die ordnungsmäßige Erfüllung der Börsengeschäfte
    • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren und im börsenpolitischen Bereich

     

    Kontakt
    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    Börsenaufsichtsbehörde

    Besucheranschrift:
    Wilhelm-Buck-Str. 2
    01097 Dresden

    Postanschrift:
    01073 Dresden
    E-Mail: boersenaufsicht@smwa.sachsen.de


    Weiterführende Informationen
    Börsenaufsicht im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: www.smwa.sachsen.de
    Börsenaufsichtsbehörden der Länder: www.boersenaufsicht.de
    Börsengesetz: BörsG Ausfertigungsdatum: 16.07.2007

     

    Aufsicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz

    Die Aufsicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungssaufsicht (BaFin) ausgeübt.

    Zu den wichtigsten Aufgaben dieser Institution im Bereich des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gehören:

    • Überwachung des Insiderhandelsverbots gemäß §§ 14 ff. des WpHG,
    • Überwachung des Verbots der Marktpreismanipulation gemäß § 20a WpHG.


    Kontakt
    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Wertpapieraufsicht

    Besucheranschrift:
    Lurgiallee 12
    60439 Frankfurt

    Postanschrift:
    Postfach 50 01 54
    60391 Frankfurt

    Fon: 0228 / 4108 - 0
    Fax: 0228 / 4108 - 123
    E-Mail: poststelle-ffm@bafin.de


    Weiterführende Informationen
    BaFin: www.bafin.de
    WpHG: www.bafin.de

    Der Sanktionsausschuss ist das jüngste Börsenorgan der EEX, dessen Gründung durch eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.01.2009 ermöglicht wurde.

    Gemäß Börsengesetz kann der Sanktionsausschuss einen Handelsteilnehmer mit Verweis, mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder mit Ausschluss von der Börse belegen, wenn dieser gegen börsenrechtliche Ordnungsvorschriften verstößt.

    Der Sanktionsausschuss der EEX besteht derzeit aus einem Vorsitzenden und insgesamt sechs beisitzenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben und weder Angehörige anderer Börsenorgane noch Bedienstete der Börsenaufsichtsbehörde sind. Der Sanktionssauschuss wird auf Antrag der Börsengeschäftsführung oder der Börsenaufsichtsbehörde tätig und ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen.

    Die Unabhängigkeit des Sanktionsausschusses wird auch durch eine weitreichende Befangenheitsregelung sichergestellt, in welcher unter anderem festgelegt ist, dass Mitglieder des Sanktionsausschusses nicht an Entscheidungen mitwirken dürfen, wenn sie von diesen selbst betroffen oder in den zugrundeliegenden Sachverhalt involviert sind.

    Die Ahndung eines Verhaltens durch den Sanktionsausschuss hindert nicht dessen weitere straf-, ordnungs- oder zivilrechtliche Verfolgung. Der Sanktionsausschuss nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben ausschließlich in öffentlichem Interesse wahr.

    Vorsitzende des Sanktionsausschusses:
    Jutta Klingspor

    Stellvertretender Vorsitzender des Sanktionsausschusses:
    Friedrich Schmitt

    Beisitzer des Sanktionsausschusses:
    Pierre Chevalier
    Dr. Jan Haizmann
    Edgar Lange
    Volker Lischke
    Dr. Bernhard Walter