KWK Index
Nach § 4 Abs. 3 des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWK-Gesetzes) wird der marktübliche Strompreis als Basis für die Einspeisevergütung von KWK-Anlagen herangezogen.
Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Schlussabrechnungspreis der Strom-Tagesfutures für das Marktgebiet Deutschland an der EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.
EEX berechnet zeitnah nach Abschluss eines Quartals den ungewichteten Mittelwert der täglichen Phelix-DE Day Futures-Preise in diesem Quartal und veröffentlicht diesen Wert als KWK-Index.
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2022-04-04 | KWK Index | xls (35 KB) |