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Um ihren Verpflichtungen zur Reduzierung der Emission von Treibhausgasen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen, haben die Staaten der EU 2005 das EU-Emissionshandelssystem (ETS) zum Handel der EU-Emissionszertifikate (EUA) eingeführt. Am EU-ETS können alle natürlichen und juristischen Personen teilnehmen. Beim EU-ETS handelt es sich um ein sogenanntes „Cap-and-Trade“-System.
Anlagenbetreiber, die dem Handelssystem unterliegen, müssen entsprechend ihrer Emissionsmenge EUA vorweisen – ein EUA verbrieft dem Besitzer das Recht, 1 Tonne CO2 zu emittieren. Entsprechend den nationalen Allokationsplänen werden Anlagenbetreibern Emissionsrechte zugewiesen. Liegen die tatsächlichen Emissionen eines Unternehmens unterhalb dieser zugewiesenen Menge, so kann das Unternehmen die EUA am Markt verkaufen, bei Fehlmengen müssen
Zertifikate am Markt erworben werden.
Emissionshandel an der EEX
Die EEX betreibt einen Spotmarkt, an dem EU-Emissionszertifikate gehandelt werden, und einen Terminmarkt, an dem durch die Börsenteilnehmer Futures auf die EUA der zweiten (2008–2012) Verpflichtungsperiode gehandelt werden.
Damit bietet der EEX-Spotmarkt insbesondere Anlagenbetreibern die Möglichkeit, bei Unterdeckung Emissionszertifikate zu kaufen und bei Überschuss zu verkaufen, um ihre Emissionsverpflichtungen zu erfüllen und so ihren Produktionsprozess zu optimieren. Die am EEX-Terminmarkt gehandelten Futures auf die EUA erlauben eine Preisabsicherung der Emissionszertifikate und ermöglichen insbesondere Anlagenbetreibern ein effizientes CO2 -Risikomanagment und eine Planbarkeit der EUA-Preise.
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Die Broschüre "Übersicht über Entgelte" steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.