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Glossar

  • Nachschusspflicht

    Falls die hinterlegte Sicherheitsleistung eines Clearing-Mitglieds oder Nicht-Clearing-Mitglieds nicht der täglich neu berechneten Anforderung an Sicherheitsleistungen entspricht (Unterdeckung), wird das Clearing-Mitglied bzw. Nicht-Clearing-Mitglied zur Aufstockung seiner Sicherheitsleistungen aufgefordert. Clearing-Mitglieder und Nicht-Clearing-Mitglieder müssen dieser Nachschusspflicht nachkommen.
  • NCG

    Abkürzung für NetConnect Germany. NetConnect Germany ist ein H-Gas-Marktgebiet, das die ehemaligen Marktgebiete von bayernets und E.ON Gastransport umfasst. Die EEX bietet den Spot- und Terminhandel mit Erdgaskontrakten für dieses Marktgebiet an.
  • Nicht-Clearing Mitglied

    Sollte ein Börsenteilnehmer über keine Clearing-Lizenz verfügen, kann es nicht direkt am Clearing-Verfahren des Clearinghauses, sondern nur indirekt als Nicht-Clearing-Mitglied (NCM) über ein von ihm betreutes Clearing-Mitglied teilnehmen.
  • Nominierung

    Die Meldung von Fahrplänen an den Übertragungsnetzbetreiber oder Ferngasnetzbetreiber nennt man Nominierung. Die Nominierung erfolgt durch das Clearinghaus ECC.
  • Open Interest

    Als Open Interest bezeichnet man die Summe aller zu einem gegebenen Zeitpunkt offenen, also noch nicht erfüllten Terminkontrakte. Das Open Interest ist die Gesamtzahl der abgeschlossenen Termingeschäfte in einem Produkt, die nicht durch ein Gegengeschäft glattgestellt bzw. nicht durch physische Lieferung der zugrunde liegenden Ware oder durch Barausgleich erfüllt wurden.
  • Option

    Standardisiertes, bedingtes Termingeschäft. Eine Option ist das vertragliche Recht, eine festgelegte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis) in einem festgelegten zukünftigen Zeitpunkt (Ausübungstag) zu kaufen (Kaufoption, Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption, Put).
  • Optionspreis

    Preis einer Option. Synonym zu Optionsprämie.
  • Optionsprämie

    Siehe Optionspreis
  • Optionsserie

    Kauf- und Verkaufsoption mit gleichem Basiswert, Ausübungstag und Ausübungspreis.
  • OTC

    Abkürzung für over the counter. Mit OTC-Geschäften bezeichnet man den außerbörslichen, nicht standardisierten Handel, bei dem die Vertragspartner individuell bilaterale Geschäfte aushandeln.
  • OTC-Clearing

    Dienstleistung der Börse, mit der Handelsteilnehmer außerbörslich abgeschlossene Geschäfte, die in ihren Kontraktspezifikationen Börsengeschäften entsprechen, für das Clearing und die Abwicklung im Clearinghaus registrieren können.

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