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Hintergrund

Globaler Emissionshandelsmarkt

Das Kyoto-Protokoll
Das 1997 auf dem 3. Weltklimagipfel in Kyoto unterzeichnete Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen hat insbesondere der Reduzierung von Treibhausgasen als hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung zum Ziel. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben sich 160 Staaten und Wirtschaftsorganisationen verpflichtet, verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen einzuhalten. So sieht das Protokoll zum Beispiel vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer für den Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Allerdings wurde das Dokument nicht von den USA unterzeichnet. Die strengen Emissionsrestriktionen gelten ebenfalls nicht für die aufstrebenden Schwellenländer wie China oder Indien.

Zur Umsetzung dieser Ziele sieht das Kyoto-Protokoll mehrere flexible Mechanismen vor:

Handel mit Emissionsrechten
Im Rahmen des Emissionshandels werden vom jeweiligen Staat an teilnehmende Unternehmen Emissionszertifikate ausgegeben beziehungsweise versteigert. Alle Firmen erhalten idealerweise weniger Zertifikate zugeteilt, als sie für den laufenden Betrieb ohne Modernisierungsmaßnahmen benötigen. Somit können diese Unternehmen zwischen dem Zukauf von Zertifikaten und Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen abwägen.

CDM (Clean Development Mechanism)
Die projektbezogene Maßnahme CDM soll dabei helfen, die Kosten zum Erreichen der vertraglich festgelegten Reduktionsziele möglichst niedrig zu halten. Ein Land, welches im Anhang des Kyoto-Protokolls aufgeführt wird, kann bei einem Land, welches dort nicht aufgeführt wird, sogenannte „Carbon Credits” (CERs) einkaufen. Damit können die Treibhausgasemissionen dort verringert werden, wo es zu den niedrigsten Kosten möglich ist. Ein erwünschter Nebeneffekt ist auch der Transfer von neuester Vermeidungstechnologie in Entwicklungsländer.

JI (Joint Implementation)
Diese projektbezogene Maßnahme dient der Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen zwischen zweier im Anhang des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten. Das Investorland erhält das Recht, zusätzliche Emissionen tätigen zu dürfen. Wie bei CDM ist eine Investition in emissionsmindernde Maßnahmen im Gastland hierbei oft günstiger als eine Reduktion der Emissionen im eigenen Land. Das Gastland hingegen verdient am Verkauf der Emissionsrechte und profitiert zudem vom Technologietransfer aus dem Investorland.


Weitere Informationen zum Kyoto-Protokoll stehen in der November-Ausgabe des Eurex Newsletter zur Verfügung: http://www.eurexchange.com/download/documents/publications/d_xpand_2007105.pdf

 

Das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS

Das Emissionshandelssystem der EU wurde im Januar 2005 als Bestandteil des Kyoto-Protokolls zum Klimawandel eingeführt. Das EU-ETS umfasst individuell koordinierte Nationale Allokationspläne (NAP) der EU-Mitgliedsstaaten und arbeitet auf einer "Cap and Trade"-Basis, welches die Unternehmen verpflichtet, entweder weniger Kohlendioxid auszustoßen als die festlegte Emissionsobergrenze seiner Anlagen laut NAP zulässt oder EU-Emissionsberechtigungen (EU Emission Allowances - EUA) zuzukaufen. Die erste Handelsphase des Systems lief von 2005 bis Ende des Jahres 2007. Die zweite Phase startete Anfang 2008 und endet im Dezember 2012 und fällt damit mit der Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-Protokoll zusammen.

In 20071 wuchs das Handelsvolumen innerhalb des EU-ETS auf 1,6 Milliarden Tonnen CO2 an (geschätzter Marktwert ca. EUR 28 Millarden), wobei eine Tonne CO2 einer EU-Emissionsberechtigung (EUA - Emission Allowance) entspricht. Das EU-ETS gilt als Referenzsystem für eine einheitliche weltweite Emissionshandelsarchitektur, wobei das Volumen des globalen Market2 auf 2,7 Milliarden Tonnen CO2 geschätzt wird. Mit Beginn der zweiten Handelsphase in 2008 wird ein deutlicher Anstieg der Handelsvolumina und Handelsfrequenz innerhalb des EU-ETS erwartet.

Auf der Grundlage seiner führenden Rolle verfügt das EU-ETS über das Potential, zu dem wichtigsten globalen Emissionshandelsmarkt zu werden.

Neben EUAs entwickeln sich derzeit Certified Emissions Reductions (CERs), handelbare Instrumente, die aus Clean Development Mechanims (CDM)-Projekten entstehen, als internationale Währung im globalen Emissionsmarkt. Nachdem 2007 der Sekundärmarkt für CERs ein Handelsvolumen von 350 Millionen Tonnen CO2 erreicht hat, schätzen Experten, dass der Markt bis 20123 auf 2,6 Milliarden Tonnen CO2 mit einem monetären Wert von EUR 41 Milliarden wachsen wird.

Die CO2-Kooperation zwischen EEX und Eurex trägt mit zum Ausbau und zur Diversifizierung des globalen Emissionsmarktes bei und birgt für die Teilnehmer erhebliche Vorteile beim Handel und Clearing von Emissionsprodukte.

Weitere Informationen zum EU-ETS finden Sie in der November-Ausgabe des Eurex Newsletter Xpand

 

Glossar

AAUs: Assigned Amount Units (AAUs) sind die Einheiten, die zur Definition der nach dem Kyoto-Protokoll zugeordneten Emissionsrechte verwendet werden. Diese Emissionsrechte beziehen sich auf die vom Menschen verursachten Emissionen von Treibhausgasen, die eine Industrienation über eine bestimmte Verpflichtungsperiode ausstoßen darf. Eine AAU entspricht einer Tonne Kohlendioxid.

CDM: Der von der UN verwaltete Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism - CDM). CDM-Projekte werden in Entwicklungsländern durchgeführt, für die keine Mengenziele vereinbart sind.

CERs: Zertifizierte Emissionsreduktionen (Certified Emissions Reductions - CERs) sind Emissionsgutschriften, die aus den CDM-Projekten entstehen und zur Erfüllung der Treibhausgasreduktionsverpflichtungen in den Industrieländern eingesetzt werden können. Eine Reihe von Ländern und Unternehmen werden die Emissionsgutschriften aus dem CDM nutzen, um ihre Kyoto-Ziele zu erfüllen. Die Reduzierung der Emissionen außerhalb des eigenen Standorts bzw. Landes ("externe Verringerung") kann eine kostengünstige Alternative zur internen Emissionsreduzierung bilden.

CO2e: (Kohlendioxidäquivalent) Jedes der vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase kann nach seinen Auswirkungen auf den Klimawandel im Vergleich zu den Auswirkungen von Kohlendioxid bestimmt werden. Die gemeinsame Einheit für Emissionsreduktionen ist eine Tonne Kohlendioxidäquivalent.  

ERUs: Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units - ERU) sind Emissionsgutschriften, die aus Joint Implementation (JI)-Projekten erzielt werden und zur Erfüllung der Treibhausgasreduktionsverpflichtungen in den Industrieländern eingesetzt werden können.

EU-ETS: Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) startete im Januar 2005 als Teil des Kyoto-Protokolls zum Klimawandel. Als erstes internationales Emissionshandelssystem der Welt funktioniert es auf einer "Cap and Trade"-Basis, wobei die Unternehmen verpflichtet werden, entweder weniger Kohlendioxid auszustoßen als die festlegte Emissionsobergrenze seiner Anlagen laut NAP zulässt oder EU-Emissionsberechtigungen (ab 2008 auch CERs und ERUs) anderweitig zuzukaufen. Die erste Handelsphase des Systems lief bis Ende des Jahres 2007, die zweite Phase läuft von 2008 bis Dezember 2012 und fällt somit mit der Verpflichtungsperiode nach dem Kyoto-Protokoll zusammen.

EUA: EU-Emissionsberechtigungen (EUA) werden an Anlagen ausgegeben, für die nach dem EU-ETS eine Obergrenze für Emissionen besteht. Die betreffende Anlage muss EU-Emissionsberechtigungen oder projektbezogene Carbon Credits in Höhe ihrer überwachten Kohlendioxidemissionen halten beziehungsweise bis zum jährlichen EU-ETS Abstimmungstermin einreichen. EU-Emissionsberechtigungen sind überdies auch die Einheit, die im Rahmen des EU-ETS gehandelt wird. Eine EU-Emissionsberechtigung (EUA) = 1 t CO2e (Kohlendioxidäquivalent).

JI: Joint Implementation (JI) Projekte sollen in Ländern durchgeführt werden, für die im Kyoto-Protokoll Mengenziele für Emissionen festgelegt sind, das heißt Industrienationen (Annex 1-Staaten). Diese Länder können Beiträge zur Erreichung ihrer Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten, indem sie in Projekte zur Emissionsreduzierung in anderen Industrienationen investieren und dafür so genannte ERU erhalten. 

NAP: (Nationaler Allokationsplan) Im Kontext des EU-ETS definiert der NAP die staatlich bestimmte Emissionsgrenze für jede Anlage, für die ein Grenzwert festgelegt wurde. Die Emissionsgrenzwerte gelten ab 2005.

1 Point Carbon, Annual Survey, Carbon 2009: Emissions trading coming home
2 Point Carbon, CDM&JI Monitor
3 UNFCCC, CDM Statistics

 

 


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