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Sanktionsausschuss

Der Sanktionsausschuss ist das jüngste Börsenorgan der EEX , dessen Gründung durch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 19.01.2009 ermöglicht wurde.
Gemäß Börsengesetz kann der Sanktionsausschuss einen Handelsteilnehmer mit Verweis, mit Ordnungsgeld bis zu 250.000€ oder mit Ausschluss von der Börse belegen, wenn dieser gegen börsenrechtliche Ordnungsvorschriften verstößt.


Der Sanktionsausschuss der EEX besteht derzeit aus 2 vorsitzenden und insgesamt 5 beisitzenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben und weder Angehörige anderer Börsenorgane noch Bedienstete der Börsenaufsichtsbehörde sind. Der Sanktionssauschuss wird auf Antrag der Börsengeschäftsführung oder der Börsenaufsichtsbehörde tätig und ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen.


Die Unabhängigkeit des Sanktionsausschusses wird auch durch eine weitreichende Befangenheitsregelung sichergestellt, in welcher unter anderem festgelegt ist, dass Mitglieder des Sanktionsausschusses nicht an Entscheidungen mitwirken dürfen, wenn sie von diesen selbst betroffen oder in den zugrundeliegenden Sachverhalt involviert sind.


Die Ahndung eines Verhaltens durch den Sanktionsausschuss hindert nicht dessen weitere straf-, ordnungs-, oder zivilrechtliche Verfolgung.Der Sanktionsausschuss nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben ausschließlich in öffentlichem Interesse wahr.


Vorsitzende des Sanktionsausschusses
Herrn Prof. Dr. Ulrich Ehricke LL.M., M.A.; Universität zu Köln
Herrn Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.; Universität Regensburg

Beisitzer des Sanktionsausschusses
Pierre Chevalier, DB Energie GmbH
Marc Ehry, PCC Energie GmbH
Ralf Henze, Stadtwerke Hannover AG
Vincent van Lith, Deutsche Bank Aktiengesellschft
Dr. Bernhard Walter, EnBW Trading GmbH


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