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Grundlagen des Börsenbetriebes

Die EEX ist eine Börse nach deutschem Börsengesetz und geregelter Markt im Sinne der MiFID. Die EEX hat als Börsenorgane den Börsenrat , die Börsengeschäftsführung , Handelsüberwachungsstelle und den Sanktionsausschuss.

Eine Börse in Deutschland entsteht mit Erteilung der Börsengenehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zuständige Börsenaufsichtsbehörde der EEX ist das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) in Dresden.  

Liquidität, Transparenz und Fairness bei der Preisbildung kennzeichnen die EEX und schaffen das Vertrauen der Marktteilnehmer in diese Börse. Dies sicher zu stellen ist die zentrale Aufgabe der EEX und ihrer Organe.

Auf Grundlage des deutschen Börsengesetzes hat sich die EEX daher ein Regelwerk gegeben, das für sie und alle Marktteilnehmer verbindlich ist. Diese Regelwerk umfasst die Börsenordnung, die Handelsbegingungen, die Kontraktspezifkationen, die Zulassungsordnung sowie den Code of Conduct.

In der Börsenordnung werden in Form einer Satzung die wesentlichen Regelungen für die Organisation der Börse, die Aufgaben ihrer Organe und die Voraussetzungen für den Zugang zum Handel getroffen. Die Handelsbedingungen regeln den Ablauf des Handels, während die Kontraktspezifikationen als Teil der Handelsbedingungen genau bestimmen, was an der Börse gehandelt wird. Die Voraussetzungen für die Zulassung als Händler, insbesondere die Anforderungen an den Nachweis der persönlichen Verantwortlichkeit und der beruflichen Qualifikation durch eine Händlerprüfung sind in der EEX Zulassungsordnung enthalten. Nunmehr verfügt die EEX zusätzlich über den Code of Conduct, dieser enthält die durch die Handelsteilnehmer zu beachtenden Verhaltensweisen und dient insbesondere der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Handels.

Die Börsenaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, hat am 18. Februar 2009 eine Sanktionsverordnung erlassen. Diese regelt die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Sanktionsausschusses als viertem Börsenorgan.

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