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05.07.2008 17:41 MESZ
European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Germany
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Internet: www.eex.com

Börsenrat

Phil AtkinsonKurt Baumgartner
Gregor BäumerichSven Becker
Gerd BillenPierre Chevalier (stv. Vorsitzender)
Marc EhryMarco Fesseler
Dr. Christoph Helle (stv. Vorsitzender) Ralf Henze
Peter Heydecker Wilfried Köplin
Dr. Wulf Lammert Tobias Lausch
Peter Lintzel Vincent van Lith 
Dr. Thomas Niedrig (stv. Vorsitzender)Prof. Dr. Wolfgang Pfaffenberger
Dr. Günther Rabensteiner  (Vorsitzender)Edgar Röck
Dr. Peter SentkerAndrea Vittorio Siri
Dr. Bernhard Walter 

 

Der Börsenrat ist neben der Börsengeschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle eines der drei Börsenorgane. Als solches obliegen ihm drei Aufgabenfelder: Rechtsetzung, Überwachung der Geschäftsführung und Personalkompetenz.

Die Rechtsetzungskompetenz umfasst insbesondere das Recht, eine Börsenordnung als Satzung zu verabschieden. Das Satzungsrecht, das nur mit Zustimmung der Börsenaufsicht ausgeübt werden kann, ist Zeichen der im Rahmen der durch das Börsengesetz vermittelten Autonomie einer Börse, die sie betreffenden Angelegenheiten selber gestalten zu dürfen.
Die Aufsichtsfunktion gegenüber der Börsengeschäftsführung beinhaltet die laufende Überwachung der Börsengeschäftsführung sowie die Mitwirkung des Börsenrats hinsichtlich bestimmter, wesentlicher Geschäftsführungsmaßnahmen. Gesetzlich ist ein Zustimmungserfordernis für die Einführung oder Änderung der Handels- und Abwicklungssysteme sowie ein vorheriges Anhörungsrecht bei Fusions- oder Kooperationsabkommen und bei der Auslagerung von Tätigkeiten mit Bezug zur Börse vorgesehen. Daneben besteht eine Zustimmungserfordernis bei weiteren, nicht näher bestimmten Maßnahmen der Börsengeschäftsführung mit grundsätzlicher Bedeutung, § 5 BörsO. Diese kann der Börsenrat im Rahmen der Geschäftsordnung für die Börsengeschäftsführung näher konkretisieren.

Die Personalkompetenz übt der Börsenrat zusammen mit der Börsenaufsicht aus, indem letzterer ein Zustimmungsvorbehalt eingeräumt worden ist. Die Personalkompetenz umfasst die Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung der Börsengeschäftsführung sowie des Leiters der HÜSt. Bei letzterem liegt das Vorschlagsrecht bei der Börsengeschäftsführung.

EEX-Ticker

04.07.2008
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Weitere Informationen


Die Broschüre "Transparenz an der European Energy Exchange" finden Sie hier in deutscher und englischer Sprache.

 

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